übertarifliche Bezahlung

übertarifliche Bezahlung
in einem  Arbeitsvertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbartes übertarifliches  Arbeitsentgelt. Tarifverträge stehen der ü.B. nicht entgegen ( Günstigkeitsprinzip).
- Vgl. auch  Tariflohnerhöhung.

Lexikon der Economics. 2013.

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